Richard Blendinger

Sachverständiger ö.b.u.v. von der Handwerkskammer Mittelfranken
Steinmetz- & Seinbildhauermeister
Staatlich geprüfter Steintechniker

Gutachter für
Natur­werkstein­arbeiten

Kompetent und Vielseitig

Richard Blendinger ist Ihr Ansprechpartner, als Sachverständiger, Gutachter und Berater, für Naturwerkstein. Seine Erfahrung und Kenntnisse bietet er Firmen, Bauherren, Architekten und privaten Interessenten an.

  • Treppenbeläge
  • Bodenbeläge
  • Badverkleidung
  • Innenwandverkleidung
  • Küchenarbeitsplatten
  • Schwimmbäder
  • Grabmäler

 

  • Objektive Beurteilung
  • Feststellung von Mängeln
  • Klassifizierung von Mängeln
  • Ausarbeitung von Varianten zur Mängelbeseitigung
  • Untersuchung auf Gebrauchstauglichkeit
  • Ursachenermittlung der Mängel

Privatgutachten

Das Privatgutachten, ist eine Art von Gutachten, welches für einen privaten Auftraggeber erstellt wird. Jeder Person steht es frei, einen Sachverständigen zu beauftragen, zu dessen Lösung es im Streitfall, einen Sachverständigen bedarf. Da der Sachverständige jedoch nur von einer Partei beauftragt wurde, ist die Bedeutung des Privatgutachtens beschränkt. Das Privatgutachten ersetzt ein vom Gericht angefordertes Sachverständigengutachten nicht. Ein vom Gericht angeordneter Sachverständiger muss in der Regel jedoch das erstellte Privatgutachten würdigen und gegeben falls in die eigene Ausführung mit einbeziehen.

Als private Auftraggeber gelten:

  • Privatpersonen
  • Firmen
  • Juristische Personen
  • Versicherungen
  • OrganisationenVerwaltungen
  • Verbände u.ä.

Schiedsgutachten

Voraussetzung zur Erstellung eines Schiedsgutachten ist, dass sich die streitenden Parteien auf einen Sachverständigen einigen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Sachverständigen durch einen neutralen Dritten (Handwerkskammer, Innung, etc.) benennen zu lassen. Beide Parteien sind in diesem Fall Auftraggeber des Schiedsgutachtens. Das Schiedsgutachten klärt ausschließlich Fachfragen und dient nicht zur Klärung von Rechtsfragen.

Als Auftraggeber gelten wie im Privatgutachten:

  • Privatpersonen
  • Firmen
  • Juristische Personen
  • Versicherungen
  • Organisationen
  • Verwaltungen
  • Verbände u.ä.

Gerichtsgutachten

Das Gerichtsgutachten wird im Rahmen eines Rechtsstreites vor Gericht erstellt. Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht und nicht durch private Personen. Der Sachverständige erstellt sein Gutachten, nach den Aufgabenstellungen aus einem Beschluss, welcher durch das Gericht nach Antragsstellung, bzw. Klageerhebung erlassen wurde.

Beratung

Vermeiden Sie Schäden bevor sie entstehen! Ist der ausgewählte Naturstein für mein Projekt geeignet?

Folgendes ist besonders zu beachten:

  • Frostbeständigkeit
  • Wasseraufnahme
  • Säurebeständigkeit
  • Rutschsicherheit
  • Verschleiß
  • Politurhaltbarkeit
  • Porosität
  • Biegefestigkeit
  • Zugfestigkeit
  • Ausdehung

Richard Blendinger steht Ihnen mit Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung zur Verfügung.

Aufmaß

Oftmals sind die Konstruktionen, die mit Naturwerkstein verkleidet werden sollen, sehr kompliziert. Besonders ein Aufmaß von Natursteintreppen, Küchenarbeitsplatten, Waschtischen, oder Wandbekleidungen ist oft problematisch und fehlerbehaftet. Von einem Sachverständigen mit langjähriger Erfahrung, erhalten Sie absolut präzise Arbeiten. Hochwertige CAD-Zeichnungen, oder / und präzis gefertigte Schablonen mindern Produktionsfehler. Gehen Sie keine Risiken durch Aufmaßfehler ein.

Kontakt

Für Informationen und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel.: +49 (09120) 18 70-77
Fax: +49 (09120) 18 70-66
eMail: richard@blendinger.org